Binar Handling GmbH
Betriebstätte Untergruppenbach
Im Neugreut 8
DE-74199 Untergruppenbach
DEUTSCHLAND
Sitz der Gesellschaft: Staufenberg
Registergericht: Göttingen I HRB 112220
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 115307912
Geschäftsführung: Thomas Büchner
Allgemeine Geschäftsbedingungen Binar Handling GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen der Binar Handling GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Liefergegenstände aus den zum Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Garantie oder Vereinbarung einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Liefergegenstände dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Ebenso führen Erwartungen des Bestellers hinsichtlich der Verwendung der Liefergegenstände oder der Motive für deren Kauf weder zu einer Garantie noch zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.
2.3 Wir behalten uns an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und Werkzeugen, alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich an Binar Handling heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle.
2.4 Bestellungen gelten erst als angenommen und damit verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben oder die Bestellung ausgeführt wird, insbesondere durch Übersendung der bestellten Liefergegenstände.
2.5 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich, oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse abgelehnt, ist Binar Handling berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Verzollung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist die Gutschrift auf dem Konto der Binar Handling GmbH.
3.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gilt keine der Parteien als säumig oder verletzt ihre vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nachweislich durch Umstände Höherer Gewalt verhindert wird. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die Binar Handling nicht zu vertreten hat, unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig ob die Umstände im Werk oder bei den Vorlieferanten von Binar Handling eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten usw.), so ist Binar Handling für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit.
4.2 Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und setzt außerdem voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen, rechtzeitige Erteilung von Freigaben oder Leistung der vereinbarten Anzahlung – bzw. Vorkasse bei Auslandsgeschäften – , da sich ein Liefertermin ansonsten in angemessener Weise, d.h. mindestens um den Zeitraum der Klärung der ausstehenden Fragen oder des Verzugs der Mitwirkungspflichten verschiebt.
4.3 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
4.4 Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die gelieferte Ware vor dem Termin das Werk oder das Lager verlassen hat bzw. dem Besteller die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.5 Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin ausschließlich infolge unseres eigenen Verschuldens überschritten, und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt, zur abschließenden Regulierung eines daraus folgenden Schadens eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % pro Woche, im Ganzen aber höchstens 5% des netto Warenwerts, zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines Lieferverzugs ist erst 30 Tage nach Fälligkeit der maximalen Verzugsentschädigung zulässig.
4.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Die Versandart, der Versandweg und die dem Versand beauftragte Firma kann Binar Handling nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrückliche Weisung hierzu gibt.
4.7 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt, EXW (INCOTERMS 2020) oder, bei gesonderter Vereinbarung, gem. FCA (INCOTERMS 2020) dem Spediteur übergeben wird.
4.8 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch gleichzeitig der Erfüllungsort.
5. Lieferung von Softwareg
5.1 Sofern Binar Handling dem Besteller Software im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Hardware zur zeitlich befristeten oder unbefristeten Nutzung überlässt (nachfolgend „Software“ genannt), gelten für die gesamte Lieferung und soweit eine Pflichtverletzung oder Leistungsstörung ihre Ursache in der Software hat, die nachfolgenden Regelungen; die Geltung der übrigen allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Hardwarebleibt hiervon unberührt. Soweit nicht gesondert vereinbart, übernimmt Binar Handling keine Verpflichtung zur Erbringung von Softwareserviceleistungen.
5.2 Dem Besteller wird, nach Abnahme und Bezahlung der Lieferung, das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der im Zusammenhang mit der zugehörigen Hardware stehenden Software am Lieferort eingeräumt. Weitergehende Nutzungen sind unzulässig.
5.3 Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei; eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
5.4 Für den Verlust von Daten haftet Binar Handling bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Besteller seine Daten in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von Binar Handling ist auf den Wert des Materials des Datenträgers beschränkt und umfasst nicht die mit der Wiederbeschaffung dieser Daten verbundenen Aufwendungen. Die Haftung für Datenverluste, oder Funktionsbeeinträchtigungen des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, Inkompatibilität, der auf dem PC-System des Bestellers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändern¬den Hard- und Software verursacht werden und für System¬störungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können resultieren, ist ausgeschlossen.
5.5 Die Haftung von Binar Handling nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
5.6 Mit Ausnahme einer dem Besteller gewährten Nutzerlizenz verbleiben alle Rechte an der Software bei Binar Handling. Insbesondere stehen alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die Binar Handling dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Binar Handling zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, bestehen entsprechende Verwertungsrechte.
5.7 An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an Standardsoftware.
Die Software darf nur mit unserem Einverständnis modifiziert werden. Es darf keine Maßnahme vorgenommen werden, um ein dem Quellcode gleichwertiges Produkt zu erhalten. Eine Dekompilierung oder andere Maßnahmen eines Reverse Engineering sind nur im Rahmen des § 69 e UrhG zulässig.
5.8 Die Software ist vertraulich zu behandeln und darf ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb der gewährten Nutzerlizenz verwertet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware gemäß §449 Abs. 1 BGB bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
6.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren untersagt.
6.3 Mängelhaftung
6.4 Der Besteller hat im Rahmen seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
6.5 Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche, Positioniergenauigkeit, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Soweit ein von Binar Handling zu vertretender Mangel der Lieferung vorliegt, ist Binar Handling berechtigt, nach Wahl den Mangel entweder durch Ersatzlieferung oder durch Mängelbeseitigung zu beheben. Im Fall der Mängelbeseitigung, übernimmt Binar Handling alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Erfolgt innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist weder eine Mängelbeseitigung noch eine Ersatzlieferung durch Binar Handling, steht es dem Besteller nach seiner Wahl frei, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.6 Wählt der Käufer wegen eines nicht behobenen oder behebbaren Rechts- oder Sachmangels nach endgültig fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben – außer bei grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz von Binar Handling – kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme des Vertragsgegenstandes. Eine eventuelle Abnahme einer Gesamtanlage durch einen Endkunden des Bestellers ist aufgrund eines fehlenden Rechtsverhältnisses zwischen diesem und Binar Handling GmbH als Termin für einen Fristbeginn nicht relevant.
7.2 Keine Gewähr wird insbesondere für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse übernommen – sofern sie nicht von Binar Handling zu verantworten sind.
7.3 Bei unsachgemäßen Nachbesserungen des Bestellers oder Dritter besteht keine Haftung von Binar Handling für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstands.
7.4 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Binar Handling – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, oder für deren Abwesenheit wir eine Garantie übernommen haben, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
7.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Binar Handling nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Vermögensfolgeschäden (mit Ausnahme von Verzug gem. Ziff. 4.5) ist e ausgeschlossen.
7.6 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Verjährung
8.1 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von zwölf Monaten.
9. Salvatorische Klausel
9.1 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder nicht durchsetzbar sind oder aufgrund von Gesetzesänderungen nach Abschluss des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam und/oder nicht durchsetzbar werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen der AGB oder die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der betroffenen Bestimmung möglichst nahekommt. Bei Lücken in den AGB gelten diejenigen Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck dieser AGB entsprechen und nach Treu und Glauben vereinbart worden wären, wenn die Parteien diese Lücken bei Abschluss des Vertrages bedacht hätten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hann. Münden, Landgericht Göttingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der §§ 305c, 306a, 307 – 309 BGB und des UN-Kaufrechts (CISG).
Staufenberg, Mai 2025
Binar Handling GmbH
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Offenlegung und Nutzung personenbezogener Daten
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auf einen Gerichtsbeschluss oder eine Aufforderung zur Mithilfe durch eine Strafverfolgungs- oder sonstige Regierungsbehörde hin; um Recht zu schaffen oder auszuüben; um Rechtsansprüche zu verteidigen; falls für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung notwendig oder anderweitig durch anwendbare Gesetze und/oder Vorschriften gefordert oder zugelassen;
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gegenüber Käufern als Teil jeglicher Restrukturierung der Binar Handling Gruppe oder der Unternehmen von Binar Handling und ihres Geschäfts oder Kapitals oder als Teil eines Verkaufs der Binar Handling Gruppe oder der Unternehmen von Binar Handling oder deren Kapital; und falls anderweitig vom gesetzlich erforderlich oder zulässig.
Die Binar Handling Gruppe und die Unternehmen von Binar Handling verkaufen oder vermieten Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte und treiben keinen Handel mit ihnen (abgesehen von den oben erwähnten Verkaufs- und Restrukturierungsszenarien).
Weiterleitung personenbezogener Daten außerhalb des Heimatlandes
Die Binar Handling Gruppe und die Unternehmen von Binar Handling sind Teil einer globalen Unternehmensgruppe. Abhängig vom anwendbaren Recht können alle Daten, die Sie angeben oder die durch Ihre Nutzung der Website und der Binar Handling Gruppe erhoben werden, außerhalb Ihres eigenen Landes an Server außerhalb des Landes, in dem die Daten eingegeben wurden, weitergeleitet werden und außerhalb des Landes, in dem sie eingegeben wurden, genutzt, gespeichert und verarbeitet werden. Dies kann die Weiterleitung an die Binar Handling Gruppe, alle Unternehmen von Binar Handling; an Vertreter, Vertriebspartner und andere Personen in ihrer Lieferkette mit einschließen, sowie an Anbieter und Subunternehmer, die Funktionen in ihrem Auftrag ausüben.
Insbesondere Nutzer mit Sitz in der Europäischen Union sollten beachten, dass ihre personenbezogenen Daten an Länder oder Gebiete außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weitergeleitet werden. Die Binar Handling Gruppe und die Unternehmen von Binar Handling bemühen sich darum, sicherzustellen, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung in diesen anderen Ländern oder Gebieten gemäß dem anwendbaren Recht angemessen ist.
Beachten Sie bitte, wie oben bereits erwähnt, dass es abgesehen von Ihrer Einwilligung auch andere berechtigte Gründe geben kann, auf deren Basis Ihre personenbezogenen Daten von den genannten Gesellschaften weitergeleitet werden können. So können beispielsweise gegebenenfalls vertragliche Absicherungen mit dem Ziel der Gewährleistung eines angemessenen Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten gemäß anwendbarem Recht vereinbart werden.
Kopien Ihrer personenbezogenen Daten erhalten und Ihre Daten aktualisieren
Wen Sie der Ansicht sind, dass Daten von Ihnen, über die wir verfügen, unzutreffend oder unvollständig sind, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen von Binar Handling, das in Ihrem Land tätig ist. Dieses wird die nötigen Schritte zur Berichtigung oder Aktualisierung gemäß dem anwendbaren Recht unternehmen.
In bestimmten Fällen und abhängig vom anwendbaren Recht können Sie einen Anspruch auf Kopien Ihrer personenbezogenen Daten haben, entweder kostenlos oder gegen eine geringe, gesetzlich festgelegte Gebühr. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das in Ihrem Land tätige Unternehmen von Binar Handling. In bestimmten Ländern müssen die Anfragen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Falls Sie eine mündliche Anfrage per Telefon vornehmen, können Sie gebeten werden, diese schriftlich zu wiederholen.
Sicherheit
Die Binar Handling Gruppe und die Unternehmen von Binar Handling bemühen sich darum, die Sicherheit ihrer Systeme und Netzwerke zu gewährleisten, sowie darum, alle personenbezogenen Daten oder andere von Ihnen bei der Nutzung der Binar Handling Services übermittelte Informationen zu schützen. Bedauerlicherweise können wir, wie alle Betreiber von Websites, nicht dafür garantieren, dass alle Daten und sonstigen Informationen, die über das Internet übermittelt werden, sicher sind.